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Ratgeber - FAQ

Entdecken Sie unseren Bereich mit den häufigsten Fragen

Ich schwanke zwischen Einäscherung und Erdbestattung ?

Der grundlegende Unterschied zwischen diesen beiden Bestattungsformen liegt im zeitlichen Ablauf. Bei einer Erdbestattung erfolgt die Rückkehr zur Erde über mehrere Jahre, bei einer Einäscherung geschieht sie unmittelbar.

Die Wahl zwischen Grab und Kremation ist letztlich eine persönliche Präferenz.

Ist eine Streuung der Asche nach der Einäscherung vorgeschrieben?

Nein, die Asche kann auch in einer Urne aufbewahrt werden, die entweder in der Erde oder in einem Grabgewölbe bestattet oder in einer Nische des Kolumbariums aufgestellt wird.

Schließt eine Einäscherung eine religiöse Zeremonie aus?

Nein, wir bieten sogar eine Abschiedszeremonie vor der Einäscherung an.

Darf man die Asche des Verstorbenen mit nach Hause nehmen und dort aufbewahren?

Nein, das luxemburgische Gesetz verbietet es, die Asche an einem nicht dafür vorgesehenen oder geregelten Ort aufzubewahren.

Ist eine Streuung meiner Asche an einem Ort meiner Wahl möglich?

Ja, das ist möglich. Allerdings ist dafür eine behördliche Genehmigung des Bürgermeisters der zuständigen Gemeinde erforderlich, in der Sie die Asche verstreuen möchten.

Für wen ist ein Bestattungsvorsorgevertrag sinnvoll?

Diese Option kann für Personen interessant sein, die wenig oder keine Familie haben, sodass sichergestellt ist, dass ihre letzten Wünsche respektiert werden. Aber auch wer seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen in einer ohnehin belastenden Situation ersparen möchte, profitiert davon.

Welche finanziellen Vorteile bietet „Créma funéraire“?

„Créma funéraire“ bietet einen Schutz vor Preissteigerungen und garantiert, selbst nach mehreren Jahren, die gleiche Qualität bei Waren und Dienstleistungen. Somit profitieren Sie von eingefrorenen Preisen.

Ist eine Einäscherung auch ohne vorherigen Bestattungsvorsorgevertrag möglich?

Ja, selbst ohne Vorsorgevertrag kann eine Einäscherung vorgenommen werden. Für weitere Informationen steht Ihnen die Société Luxembourgeoise de Crémation zur Verfügung.

Welche Vorteile hat eine Willenserklärung?

Sie stellt sicher, dass Ihr Wille tatsächlich beachtet wird. Deshalb wird empfohlen, diese Entscheidung schriftlich festzuhalten. Die „Créma Déclaration“, unterschrieben und datiert, hat Rechtskraft wie ein Testament. So können Sie sicher sein, dass Ihr Wunsch respektiert wird.

Was muss im Todesfall als Erstes getan werden?

Zunächst rufen Sie den Hausarzt, um den Tod zu bescheinigen, und wenden sich an die Société Luxembourgeoise de Crémation, die Sie bei allen notwendigen Schritten unterstützt.

Sie benötigen lediglich das Familienbuch des Verstorbenen, die ärztliche Todesbescheinigung sowie ggf. eine Bescheinigung, dass der Verstorbene keinen Herzschrittmacher mehr trug.

Wenn kein Familienbuch vorhanden ist, genügen Geburts- bzw. Heiratsurkunde. Um alles Weitere kümmert sich dann die Société Luxembourgeoise de Crémation.

Ich bin über 70 Jahre alt. Wird es dadurch teurer, jetzt erst eine Vorsorge abzuschließen?

Nein, Ihr Alter hat keinen Einfluss auf die Berechnung. Der zu zahlende Betrag ist fest und es entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Ebenso gibt es keine jährlichen Beiträge.

Ist die Einäscherung teurer als eine Erdbestattung?

Nein, die Einäscherung ist im Gegenteil kostengünstiger als die Erdbestattung. Sie ist wirtschaftlicher, weil zum einen die für eine Einäscherung vorgesehenen Särge günstiger sind und zum anderen bei einer Streuung kein teures und zu pflegendes Grab oder Grabdenkmal anfällt.

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